Krankenkasse
EMR zertifiziert / ZSR Nr. N553364
Du hast die Möglichkeit die Massage über die komplementärmedizinische Zusatzversicherung abzurechnen. Jeder Krankenversicherer vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss seinem Leistungskatalog. Kläre vor dem Termin bei deiner Krankenkasse ab, zu welchen Bedingungen sie die Massagebehandlung übernehmen.